Compliance 2025: Herausforderungen und Chancen für österreichische KMU

01/07/2024
Compliance | Cyber Sicherheit | Start-ups | Künstliche Intelligenz | Unternehmensrecht

Die Compliance-Landschaft für kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU) wird im Jahr 2025 maßgeblich von zwei Trends geprägt: Nachhaltigkeit (ESG) und…

Die Compliance-Landschaft für kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU) wird im Jahr 2025 maßgeblich von zwei Trends geprägt: Nachhaltigkeit (ESG) und Digitalisierung, einschließlich künstlicher Intelligenz (KI). Die Dynamik neuer Regelungen und technologischer Entwicklungen fordert Unternehmen, ihre Strategien zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und ethischer Standards neu zu justieren.

Warum gewinnt Compliance weiter an Bedeutung?

Compliance ist nicht nur ein rechtliches Muss, sondern ein strategischer Faktor für nachhaltigen Erfolg. Durch die Einhaltung gesetzlicher und ethischer Standards sichern Unternehmen ihren Ruf und vermeiden finanzielle sowie rechtliche Risiken. Gerade für KMU, die oft auf spezialisierte Märkte und enge Lieferketten angewiesen ist, ist dies entscheidend. Die Vielzahl neuer Regelungen erfordert jedoch eine klare Priorisierung und eine effektive Integration in bestehende Unternehmensprozesse.

Neue Anforderungen im Bereich ESG

Lieferkettengesetz und EU-Richtlinien

Die Anforderungen an Unternehmen im Bereich Lieferkettenmanagement werden immer komplexer. Insbesondere bringt die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD oder CS3D) neue Vorgaben mit sich. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden müssen menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken nicht nur in der Lieferkette, sondern entlang der gesamten Wertschöpfungskette überwachen und dokumentieren.

Umweltbezogene Verordnungen

Die EU-Entwaldungsverordnung, die Ende 2024 in Kraft getreten ist, verpflichtet Unternehmen, nachzuweisen, dass ihre Produkte nicht auf Flächen produziert wurden, die nach 2020 entwaldet wurden. Gleichzeitig bringt die EU-Batterieverordnung strenge Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Rohstoffen wie Lithium und Nickel mit sich. Diese Regelungen zwingen Unternehmen dazu, ihre Lieferketten stärker zu analysieren und zu dokumentieren.

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verlangt ab 2026 von kapitalmarktorientierten KMU detaillierte Berichte über ihre Nachhaltigkeitspraktiken. Unternehmen müssen eine Vielzahl an standardisierten Datenpunkte erheben. Diese Anforderungen bedeuten einen hohen Aufwand, der jedoch durch harmonisierte Standards wie die ESRS erleichtert werden kann.

Digitalisierung als Treiber für Compliance

Neue Regeln für den Umgang mit Daten

Mit der EU-Datenverordnung (Data Act), die ab September 2025 gilt, wird der Zugang zu und die Nutzung von Daten neu geregelt. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie Daten sicher speichern, verarbeiten und weitergeben. Die Verordnung fördert die Schaffung neuer digitaler Geschäftsmodelle, stellt jedoch auch Anforderungen an den Datenschutz.

Digital Services Act und Digital Markets Act

Die Konsolidierung des Digital Services Act (DSA) und des Digital Markets Act (DMA) bringt neue Pflichten für Unternehmen mit digitalen Plattformen. Der DSA zielt auf den Schutz von Verbraucherrechten und die Entfernung illegaler Inhalte ab, während der DMA faire Wettbewerbsbedingungen für große Plattformen schaffen soll.

Künstliche Intelligenz unter Kontrolle

Das neue EU-KI-Gesetz (AI Act) legt erstmals verbindliche Standards für den Einsatz künstlicher Intelligenz fest. Je nach Risikokategorie müssen Unternehmen umfassende Sicherheitsmaßnahmen implementieren, darunter Risikoanalysen, Protokollierung und menschliche Aufsicht. Hochrisiko-Anwendungen wie Emotionserkennung oder Social Scoring sind weitgehend verboten.

Cybersecurity-Vorgaben

Mit dem Cyber Resilience Act (CRA) kommen neue Anforderungen an die IT-Sicherheit von Produkten. Hersteller müssen Sicherheitslücken melden und Updates bereitstellen, um Risiken zu minimieren. Gleichzeitig fordert die NIS-2-Richtlinie, die bis Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden musste, ein höheres Sicherheitsniveau für kritische Infrastrukturen sowie wesentliche & wichtige Einrichtungen.

Handlungsempfehlungen für KMU

Die zunehmenden Compliance-Anforderungen sind nicht nur Belastung – sie bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Prozesse nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten. ESG und Digitalisierung fördern nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von KMU. Compliance-Verantwortliche sollten diese Entwicklungen als Chance begreifen, bestehende Systeme zu optimieren und neue Wege zu gehen:

Integration von ESG und Digitalisierung

Unternehmen sollten ihre Managementsysteme so erweitern, dass sie sowohl Nachhaltigkeits- als auch digitale Anforderungen abdecken. Dadurch können Synergien genutzt und der Aufwand reduziert werden.

Effektives Risikomanagement

Ein risikobasierter Ansatz hilft, Compliance-Maßnahmen gezielt einzusetzen. Tools zur Risikoanalyse und -bewertung sind dabei unverzichtbar, um potenzielle Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren.

Mitarbeiterschulungen

Die Sensibilisierung der Mitarbeitenden für neue Regelungen und Richtlinien ist entscheidend. Regelmäßige Schulungen, insbesondere zu Themen wie dem Umgang mit KI (Art. 4 AI Act) oder ESG, stärken die interne Compliance-Kultur.

Einsatz von Technologie

Digitale Lösungen und KI können helfen, Compliance-Prozesse effizienter zu gestalten. Beispielsweise können Datenanalysen automatisiert oder Geschäftspartnerprüfungen beschleunigt werden.

Transparente Kommunikation

Proaktive Kommunikation der Compliance-Maßnahmen stärkt das Vertrauen von Kunden, Partnern und Behörden. Dies umfasst sowohl die Berichterstattung als auch die Zusammenarbeit mit Stakeholdern.

Weitere Blogartikel

Sie benötigen rechtliche Unterstützung?

Gerne stehe ich Ihnen bei rechtlichen Fragestellungen zur Seite. Bitte kontaktieren Sie mich telefonisch oder via Kontaktformular um ein kostenloses Erstgespräch zu vereinbaren.

Dr. LUKAS STAFFLER, LL.M.

@lukasstaffler

Kontaktformular