Cybersicherheit
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RECHTSANWALT FÜR CYBER-SICHERHEIT
Wir unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung valider Datenstrategien und der schnellen Bewältigung von Cybersicherheitsvorfällen. Dabei sorgen wir dafür, dass das Unternehmen rechtssicher agiert und auf mögliche Cyberbedrohungen optimal vorbereitet ist.
Leider sind Cyber-Angriffe in der digitalen Wirtschaft allgegenwärtig – es kann jeden treffen. Die Gesetzgeber ziehen daher die Anforderungen an Cybersicherheit an. So unterstütze ich dabei, klare und nachvollziehbare Sicherheitsmaßnahmen zu erarbeiten, die dokumentiert im Ernstfall auch gegenüber den Behörden vorgelegt werden können. Diese Dokumentation zeigt nicht nur Professionalität, sondern kann auch mögliche Bußgelder reduzieren. Unsere gemeinsame Planung ermöglicht es, eine Sicherheitsstrategie umzusetzen und zu implementieren, die das Unternehmen nachhaltig schützt und die gesetzlichen Pflichten erfüllt.
Meine Expertise
Als ISO-zertifizierter Compliance-Officer und Rechtsanwalt habe ich Unternehmen nicht nur bei der Bewältigung akuter Krisen unterstützt, sondern auch für eine konstruktive Kommunikation mit den Behörden gesorgt. NIS2-Beratungen (z.B. fällt mein Unternehmen in den NIS2-Anwendungsbereich) gehören zu meinem Tätigkeitsschwerpunkten In der Schweiz und in Österreich gebe ich Workshops zu Cybersicherheitsrecht und unterrichte in Führungskräfte-Seminaren Grundlagen der Cyberresilienz.
Cybersicherheitsrecht
Seit 2022 haben die regulatorischen Anforderungen an Cybersicherheit stark zugenommen und stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen. Meine Mandanten vertrauen auf meine umfassende Expertise, um rechtssichere Lösungen zu entwickeln, die diese Anforderungen erfüllen. Dabei unterstütze ich sie nicht nur bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch bei der Integration von Cybersicherheitsmaßnahmen in alle Geschäftsbereiche. Gemeinsam schaffen wir eine konstruktive und nachhaltige Sicherheitskultur im Unternehmen. So wird Cybersicherheit zu einem zentralen Bestandteil der Unternehmensstrategie.
Incident Response Planung
Cybersicherheitsvorfälle betreffen nicht nur große Unternehmen, sondern insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), die oft weniger Ressourcen für ihre Sicherheit aufwenden können. In solchen Fällen ist es entscheidend, einen verlässlichen Partner an der Seite zu haben, der schnell und professionell reagiert. Wir bieten gezielte Unterstützung bei der Bewältigung der rechtlichen Anforderungen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen rechtlich geschützt bleibt. So verhindern wir, dass Cyberangriffe zu einer existenziellen Bedrohung werden. Gemeinsam minimieren wir Risiken und sichern die Zukunft Ihres Unternehmens.
Unser Newsblog zu Cybersicherheit
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Häufige Fragen zu Cybersicherheit
Was versteht man unter Cybersicherheit?
Unter dem Begriff Cybersicherheit, auch bekannt unter der verwandten Begriffen „IT-Sicherheit“ oder „Informationssicherheit“ bzw. dem englischen Pendant „Cybersecurity“, versteht man den umfassenden Schutz von Informationssystemen, Software, Netzwerken und Daten vor unbefugtem Zugriff, Verwendung, Offenlegung, Änderung, Zerstörung oder Störung. Cybersicherheit bezieht sich demnach auf Maßnahmen, welche die Sicherheit von digitalen Anwendungen und diesbezüglichen Geräten erhöhen sollen. Die Europäische Union hat inzwischen einige rechtliche Regeln zur Cybersicherheit erlassen, wie etwa die NIS2 Richtlinie, den Cyber Resilience Act oder die DORA Verordnung. Vor diesem Hintergrund betrifft Cybersecurity Themen wie Netzwerksicherheit, Anwendungssicherheit, Datensicherheit, Endgerätesicherheit, Identitäts- und Zugangsmanagement sowie Cloud-Sicherheit. Zu den Hauptbedrohungen der Cybersicherheit zählen Malware, Phishing, Social Engineering, Zero-Day-Angriffe, Ransomware-Attacken oder Denial-of-Service (DoS bzw. DDoS)-Angriffe.
Was schützt Cybersicherheit?
Cybersicherheit schützt vertrauliche Informationen wie Geschäftsgeheimnisse, Finanzdaten und personenbezogene Daten vor unbefugten Zugriffen und Missbrauch. Maßnahmen der Cybersicherheit sichert Computersysteme, Netzwerke und Geräte vor Malware und Eindringlingen, um deren Funktionsfähigkeit und Datenverfügbarkeit zu gewährleisten. Derartige Maßnahmen bewahren die Betriebsfähigkeit von Unternehmen (sog. Business Continuity) und verringern jene Risiken, die sich durch die fortschreitende Digitalisierung der Wirtschaft und den damit verbundenen Abhängigkeiten von IT-Geräten und IT-Anwendungen ergeben. Cybersicherheit schützt letztlich den Ruf von Organisationen vor den Folgen von Cyberangriffen und trägt ferner zur Sicherheit von Individuen bei, indem sie vor Identitätsdiebstahl und Betrug schützt. Zudem mindert sie die wirtschaftlichen Schäden von Cyberangriffen, die Unternehmen erheblich finanziell belasten können.
Wer ist für Cybersicherheit verantwortlich?
Allgemeinhin ist Cybersicherheit eine gemeinsame Verantwortung, die von Einzelpersonen, Unternehmen und Regierungen gleichermaßen zu tragen ist. Für Unternehmen können sich Vorgaben zur Cybersicherheit und die Haftung für den Geschäftsführer aus § 25 Abs 1 und 1a GmbHG ergeben, nämlich die Handlungspflicht, zum Wohle des Unternehmens und zum Schutz der Stakeholder Cybersicherheitsmaßnahmen zu implementieren.
In der NIS2-Richtlinie der Europäischen Union wird die Verantwortlichkeit für Cybersicherheit in Unternehmen, auf welche die NIS2-Richtlinie anwendbar ist, den Leitungsorganen zugeschrieben. Die NIS2-Richtlinie enthält zudem einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Cybersicherheit. Demnach ist es erforderlich, dass Unternehmen ihre Leitungsorgane und ihre Mitarbeiter schulen, Systeme und Daten kontinuierlich überwachen und auf Schwachstellen prüfen. Zusätzlich müssen sie Notfallpläne für Cyberangriffe vorbereiten.
Warum ist Cybersicherheit so wichtig?
Cybersicherheit ist essentiell, um in der digital vernetzten Welt Daten zu schützen. Sie bewahrt vertrauliche Informationen wie Geschäftsgeheimnisse und persönliche Daten vor unbefugtem Zugriff und kriminellen Handlungen wie Ransomware-Attacken, wodurch finanzielle und rechtliche Schäden vermieden werden.
Die Sicherheit von Systemen und Netzwerken soll Verfügbarkeit und Funktionstüchtigkeit von digitalen Unternehmensressourcen sichern und kostspielige Betriebsunterbrechungen verhindert. Letztlich schützt Cybersicherheit die Privatsphäre der Menschen und fördert das Vertrauen in digitale Dienste, was wiederum Wirtschaftswachstum und Innovationen stimuliert.
Sie benötigen rechtliche Unterstützung?
Gerne stehe ich Ihnen bei rechtlichen Fragestellungen zur Seite. Bitte kontaktieren Sie mich telefonisch oder via Kontaktformular um ein kostenloses Erstgespräch zu vereinbaren.
Dr. LUKAS STAFFLER, LL.M.
@lukasstaffler
- lukas.staffler@ra-awz.at
- +43 512 566000
- Fallmerayerstraße 8 6020 Innsbruck