Das österreichische Hinweisgeberinnenschutzgesetz (HSchG)

11/24/2024
Compliance | Unternehmensrecht
Das österreichische Hinweisgeberinnenschutzgesetz (HSchG) verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, sichere Meldekanäle einzurichten. Es schützt Hinweisgeber vor Vergeltung und stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen in Sachen Transparenz und Compliance.

Was haben Edward Snowden, Daniel Ellsberg, Inge Hannemann, David Kelly und Chelsea Manning gemeinsam? Sie alle sind bekannte Whistleblower. Ihre Geschichten haben letztlich dazu geführt, dass in der EU strenge Regeln zum Schutz von Hinweisgebern gelten. Seit Ende 2023 ist das österreichische Hinweisgeberinnenschutzgesetz (HSchG) in Kraft. Dieser Blogbeitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des HSchG und erläutert, welche konkreten Auswirkungen dieses Gesetz auf Unternehmen in Österreich hat.

Was müssen Unternehmen über das Hinweisgeberschutzgesetz wissen?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) gilt für privaten und öffentlichen Organisationen ab einer bestimmten Größe (insb. Unternehmen ab 50 Beschäftigte). Und verpflichtet sie, sichere und vertrauliche Meldekanäle für Hinweisgeber einzurichten. Dies dient dem Schutz von Whistleblowern, weil Personen, die Missstände in Unternehmen oder Organisationen aufdecken, durch dieses Gesetz vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt werden sollen.

Darüber hinaus werden Unternehmen dazu angehalten, effektive interne Verfahren zur Bearbeitung und Untersuchung von Hinweisen („Meldekanal“) einzurichten. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften können Unternehmen mit erheblichen Strafen rechnen.

 

Welche Anforderungen müssen Unternehmen erfüllen?

Zu den Hauptanforderungen gehören die Einrichtung und der Betrieb von sicheren, vertraulichen Meldekanälen für Hinweisgeber. Diese Kanäle müssen so gestaltet sein, dass sie die Identität der Whistleblower schützen und eine unparteiische Behandlung der Meldungen durch das Unternehmen gewährleisten.

Zudem müssen Unternehmen effektive Verfahren für die Aufnahme, Untersuchung und angemessene Reaktion auf die gemeldeten Bedenken oder Missstände etablieren. In der Praxis erfolgt dies durch Anpassung der eigenen Compliance-Systeme. Wichtig ist dabei, dass alle Mitarbeiter über diese Meldekanäle und ihre Rechte im Rahmen des Whistleblower-Schutzes informiert werden.

Schließlich müssen Unternehmen dem Whistleblower innerhalb von 7 Tagen den Erhalt des Hinweises bestätigen, innerhalb von drei Monaten einen Bericht über die Folgemaßnahmen, die das Unternehmen getroffen hat, bekanntgeben.

 

Welche Handlungen sind verboten und welche Sanktionen drohen?

Das HSchG verbietet jegliche Form der Behinderung von Hinweisgebern, wie z. B. Druckausübung oder Vergeltungsmaßnahmen. Ebenso untersagt es, wissentlich falsche Hinweise zu geben. Verstöße gegen das Gesetz werden als Verwaltungsübertretungen geahndet:

  • Sanktionen: Geldstrafen bis zu 20.000 Euro, bei wiederholten Verstößen bis zu 40.000 Euro.
  • Verstoß gegen die Einrichtungspflichten: Unternehmen, die keine Meldekanäle einrichten, können ebenfalls mit erheblichen Strafen belegt werden.
Ein wichtiges Thema, auch jenseits der Sanktionsdrohung

Das Hinweisgeberinnenschutzgesetz (HSchG) stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet jedoch weit mehr als nur die Vermeidung von Sanktionen. Die Umsetzung der Vorgaben stärkt die Unternehmenskultur und schafft ein Arbeitsumfeld, in dem sich Mitarbeiter sicher fühlen, Missstände ohne Angst vor Konsequenzen anzusprechen.

Ein transparenter und sicherer Umgang mit Hinweisen kann Employer Health nachhaltig fördern, indem er Vertrauen schafft und die Mitarbeiterbindung erhöht. Denn ein respektvoller Umgang mit Whistleblowern steigert nicht nur die Zufriedenheit und Loyalität im Team: Mitarbeiter, die sich ernst genommen fühlen, arbeiten motivierter und tragen aktiv zur Verbesserung von Prozessen bei.

Unternehmen, die frühzeitig sichere Meldekanäle einrichten und ihre Belegschaft aktiv über das HSchG informieren, erfüllen nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern schaffen auch einen Wettbewerbsvorteil. Ein positives Arbeitsklima, das Transparenz und Fairness betont, wirkt sich langfristig auf die Produktivität und das Image aus.

Haben Sie Fragen zur Umsetzung des HSchG in Ihrem Unternehmen? Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Anforderungen zu erfüllen und zugleich die Gesundheit und das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter zu fördern.

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