Künstliche Intelligenz

RECHTSANWALT FÜR KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

Die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmensprozesse eröffnet immense Chancen, stellt Unternehmen jedoch gleichzeitig vor komplexe rechtliche Herausforderungen. Der AI Act der EU bringt umfassende Compliance-Vorgaben mit sich, die für viele Unternehmen nicht einfach umzusetzen sind. Hier setze ich an – als Rechtsanwalt für Künstliche Intelligenz begleite ich KMU und Großunternehmen bei der sicheren Integration von KI in ihre Prozesse. Mit maßgeschneiderten Compliance-Lösungen stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen die Vorgaben des AI Act erfüllt und rechtliche Risiken frühzeitig minimiert werden. So machen wir Ihre Implementierung von KI rechtssicher und nachhaltig.

Meine Expertise

Meine Expertise im Bereich Künstliche Intelligenz beruht auf jahrelanger universitärer und praktischer Auseinandersetzung mit dem Thema. Seit mehreren Jahren halte ich Vorlesungen zu KI und Recht, in denen ich die komplexen regulatorischen Anforderungen vermittle. Zudem habe ich bereits zahlreiche Unternehmen bei der Implementierung von KI begleitet und wertvolle Erfahrung gesammelt. Diese Kombination aus Theorie und Praxis macht mich zum idealen Partner für rechtssichere KI-Lösungen.

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AI Act als Chance

Der AI Act kann als Chance gesehen werden, da die EU einen Raum schaffen will, in dem nur qualitativ hochwertige Künstliche Intelligenz im Europäischen Wirtschaftsraum verwendet wird. Dieses Qualitätsmerkmal wird durch strenge Compliance-Vorgaben unterstützt, die den Einsatz von KI transparent und sicher machen sollen. Unternehmen, die diese Anforderungen erfüllen, können dies als Wettbewerbsvorteil nutzen und nach außen zeigen, dass sie den hohen europäischen Standards gerecht werden. Wir helfen dabei, diese Vorgaben zielgerichtet zu implementieren und das Qualitätsversprechen der EU sichtbar zu machen.

Herausforderung KI Compliance

Die Einhaltung von KI-Compliance ist eine anspruchsvolle Aufgabe, da der AI Act nur eine von vielen Regulierungen darstellt, die den Einsatz Künstlicher Intelligenz betreffen. Neben den Vorschriften zum Datenschutz spielen auch das Urheberrecht und Wettbewerbsrecht eine wichtige Rolle, wenn es um Haftungsfragen im Zusammenhang mit KI geht. Diese rechtlichen Anforderungen erfordern eine sorgfältige Analyse und Umsetzung, um rechtliche Risiken zu minimieren und gleichzeitig die Vorteile von KI voll auszuschöpfen. Als verlässlicher Partner unterstütze ich Sie dabei, diese Herausforderungen zu bewältigen und sicherzustellen, dass KI konstruktiv und rechtssicher in Ihrem Unternehmen eingesetzt wird.

Unser Newsblog zu Künstliche Intelligenz

Häufige Fragen zu Künstliche Intelligenz

Was steht in der KI Verordnung?

Die KI-Verordnung (auch bekannt als AI-Act) der Europäischen Union (VO (EU) 2024/1689) regelt die Entwicklung und Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) in der EU. Es zielt darauf ab, KI-Innovationen zu fördern, gleichzeitig aber auch die Sicherheit und das Wohlbefinden der Menschen zu schützen. Hierzu werden ethische Grundsätze etabliert, um Vertrauen in KI-Systeme zu schaffen, welche in der europäischen Union zugelassen sind. Das Gesetz regelt wichtige Aspekte rund um KI wie Datensicherheit, Transparenz, algorithmische Diskriminierung und stellt Compliance-Maßnahmen in den Vordergrund. Die KI-Verordnung zielt im Kern darauf ab, KI-Unternehmen sowie Unternehmen, die KI einsetzen, bezüglich der jeweiligen Risiken zu sensibilisieren und Risiko-Maßnahmen zu implementieren, damit Künstliche Intelligenz im europäischen Wirtschaftsraum verantwortungsvoll eingesetzt werden kann.

Die rechtliche Verantwortung für KI ist eine überaus komplexe Frage, die mehrere Rechtsgebiete und mehrere EU-Akte betrifft. Die KI-Verordnung der Europäischen Union benennt im Wesentlichen als zentrale Akteure „Anbieter“ und „Betreiber“ von KI-Systemen und regelt gewisse Aspekte ihrer Verantwortlichkeit. Der Anbieter (Art. 3 Abs. 3 der KI-Verordnung) trägt als Entwickler oder Auftraggeber des KI-Systems die Hauptverantwortung für über 90 spezifischen Pflichten der KI-Verordnung. Der Betreiber (Art. 3 Abs. 4 der KI-VO) nutzt das KI-System innerhalb seiner Geschäftstätigkeiten. Die KI-Verordnung hält zudem auch Regeln für Einführer, Händler und Produkthersteller von KI-Systemen bereit. Schadenersatz-Ansprüche für Schäden aufgrund von KI werden hingegen in der Artificial Intelligence Liability Directive geregelt, die derzeit noch im Entwurfsstadium ist.

Künstliche Intelligenz (KI) und Ethik sind eng miteinander verbunden, da die Entwicklung und Anwendung von KI-Technologien tiefgreifende Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können. Deshalb will die EU entsprechende Rahmenbedingungen schaffen, damit KI in der EU zum Wohle der Menschen eingesetzt wird. Die Europäische Kommission hat eine hochrangige Expertengruppe eingesetzt, welche am 8. April 2019 Ethik-Leitlinien für die Entwicklung und Nutzung von KI erstellt. 2021 hat die Europäische Kommission den Entwurf einer Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) lanciert, welche 2024 verabschiedet wurde. Die dortigen Regelungen sollen letztlich auch Fragen der Ethik bei Entwicklung und Anwendung von KI-Technologie beantworten.

Ja, der AI Act sieht tatsächlich Auskunfts- und Beschwerderechte in Artikel 85 und 86 vor, nämlich das Recht auf Beschwerde bei einer Marktüberwachungsbehörde (Art. 85) und das Recht auf Erläuterung der Entscheidungsfindung im Einzelfall (Art. 86). Diese Rechte unterscheiden sich jedoch von den Regelungen der DSGVO und folgen einer eigenen Logik. Unternehmen, die Künstliche Intelligenz einsetzen, müssen diese Rechte frühzeitig in das Design und die Integration ihrer Systeme einbeziehen. Es ist entscheidend, sicherzustellen, dass sowohl Kunden als auch Aufsichtsbehörden transparente Informationen über die KI erhalten und bei Beschwerden klare Prozesse definiert sind, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Sie benötigen rechtliche Unterstützung?

Gerne stehe ich Ihnen bei rechtlichen Fragestellungen zur Seite. Bitte kontaktieren Sie mich telefonisch oder via Kontaktformular um ein kostenloses Erstgespräch zu vereinbaren. 

Dr. LUKAS STAFFLER, LL.M.

@lukasstaffler

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