Die Keycases des EGMR in Strafsachen im Jahr 2024 (Teil 1)
EGMR 2024: Schlüsselurteile stärken Verfahrensrechte und Unabhängigkeit der Justiz. Spannende Einblicke in Strafrecht und Menschenrechte (Teil 1)
EGMR 2024: Schlüsselurteile stärken Verfahrensrechte und Unabhängigkeit der Justiz. Spannende Einblicke in Strafrecht und Menschenrechte (Teil 1)
Warum Unternehmen handeln müssen, um sich gegen wachsende Cyberbedrohungen zu schützen. Empfehlungen im Blog
Come impedire la consegna di una persona oggetto di un mandato d’arresto europeo (MAE)? Dal punto di vista della difesa,…
Die digitale Transformation bringt für Unternehmen neue Chancen und Herausforderungen mit sich. In diesem Zusammenhang sind Geschäftsführer und Manager mehr…
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ist der Garant dafür, dass die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerten…
Non tutti i reati penali portano a una sentenza del tribunale. In Austria esiste un’opzione speciale per concludere il procedimento…
Wie verhindert man die Übergabe einer Person, die von einem Europäischen Haftbefehl (EHB) betroffen ist? In diesem Zusammenhang geht es aus Sicht der Verteidigung darum, schnell zu handeln, gezielt Informationen zu sammeln und die richtige Strategie zu entwickeln. Jeder Moment zählt, denn Europäische Haftbefehle werden sehr schnell vollzogen.
Für Insassen ist der Kontakt zu Angehörigen wichtig, um Bindungen zu wahren. Dieser Aspekt ist zentral für die Resozialisierung, doch es gibt Einschränkungen bei Besuchsmöglichkeiten. Besonders für Untersuchungshäftlinge können Besuche aus Ermittlungsgründen begrenzt werden. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die Besuchsregelungen.
Nicht jede Straftat führt zu einem Gerichtsurteil. In Österreich gibt es eine besondere Möglichkeit, ein Strafverfahren ohne Verurteilung und Strafe zu beenden: die Diversion. Diese Alternative wird vor allem dann angewendet, wenn es sich um leichtere Vergehen handelt. Doch was genau bedeutet das für den Beschuldigten und das Strafverfahren?
Die Entwicklung von NIS2, der neuen EU-Richtlinie zur Cybersicherheit, hat ihren Ursprung im Jahr 2016, als das EU-Parlament mit der ersten Fassung der NIS-Richtlinie Mindeststandards für die Cybersicherheit von Betreibern kritischer Infrastrukturen festlegte. Angesichts der sich verschärfenden Cybersicherheitslage, insbesondere durch vermehrte Ransomware-Angriffe, war eine Überarbeitung dringend erforderlich.
Fraglich ist, ob die Einführung von NIS2 nun einen erheblichen Unterschied mit sich bringt. Dieser Frage wollen wir in diesem Blogbeitrag nachgehen.